BVfK - Wochenendticker 20. Oktober 2018

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Deutschlands Autowelt kommt nicht zur Ruhe.

 

VW setzt auf Digital-Vertrieb.

 

Hyundai greif wieder an: 150.000,- Euro Streitwert.

 

Leeds-Kunststück bei BVfK-DIGITAL: Gemeinschaftsnutzen und Eigenvorteil.

 

Retro-Classics-Cologne: BVfK Stand ausgebucht!

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Umsatzsteuerrecht: Differenzbesteuerung und ihre Tücken!

Typische Fehler rund um § 25a UStG

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

BVfK-Webseite:  In Kürze wieder mit Autoscout-Fahrzeugangeboten der BVfK-Mitglieder

 

WBMC: Fahrzeugimport von Autoscout jetzt auch für Neuwagen, Jahreswagen und Tageszulassungen  

 

WBMC: Aktuelle B2B-Fahrzeugangebote.

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

Diesel Razzia bei Opel - 800 Millionen Euro Bußgeld für Audi - Brandrede von VW-Chef Herbert Diess. Deutschlands Autowelt kommt nicht zur Ruhe und wenn man an die gesamte Autowelt rund um den Globus denkt, fragt man sich, welche Vorreiterrolle Deutschland eigentlich da gerade spielt.

Wollen wir der Welt gerade zeigen, wie man zur umweltfreundlichsten Nation wird oder machen wir vor, wie man Umweltschutz mit richterlicher Brechtstange ad absurdum führt? Jedenfalls könnte man zu diesem Rückschluss gelangen, wenn man sieht, dass die einen Richter am liebsten nur noch Elektroautos in den Städten sehen würden und die anderen den Kohleabbau behindern, der maßgeblich für die dafür erforderliche Stromerzeugung notwendig ist - jedenfalls, wenn man aus der Kernenergie aussteigen will. Nach systematischem Fortschritt sieht das alles nicht aus.

Systematischer geht es allerdings beim Autovertrieb der Zukunft zu. VW will weg von den großen Glaspalästen und sich verstärkt dem kostensparenden Digital-Vertrieb widmen. Dazu will man auf City-Showroms und Po-up-Stores setzen – Hyundai lässt grüßen, denn dort gibt es so etwas schon bereits seit zwei Jahren.

Wo bleibt bei alldem der freie Handel - werden Sie sich fragen? Die Antwort lautet wie gewohnt: Die Gefahr des Untergangs und die Chance, zu den Gewinnern zu gehören, liegen dicht beieinander. Um die Chancen des Wandels zu nutzen, haben Sie, verehrte BVfK-Mitglieder, sich einem Verband angeschlossen und ihm den entsprechenden Auftrag gegeben. Daher finden beim BVfK weniger staatstragende Reden, sondern eher die Entwicklung zukunftsgerichteter Konzepte und Lösungen statt. Dazu zählt auch, sich bestmöglich der Übermacht der Autokonzerne entgegenzustellen.

Das ist der Grund für unser und wohl einzigartiges Hyundai-Engagement, ein gutes Beispiel für die Wirkung einer Solidargemeinschaft, die Kompetenz und Kräfte bündelt. Daher unterstützen wir auch erneut Händler, die von Hyundai angegriffen werden.

Diesmal, da sie mit einer Herstellergarantie werben, die es tatsächlich gibt, allerdings eigentlich nicht geben soll. Das Hamburger Landgericht hat in einem vom BVfK betreuten Verfahren einen atemberaubenden Streitwert von 150.000 € festgesetzt, was für den Unterliegenden ein Kostenrisiko von fast 20.000 € bedeutet. Wie werden dagegen vorgehen, wie auch den angegriffenen Händler aus dem von den Hyundai-Betroffenen gegründeten Solidarfonds unterstützen. Wer Interesse daran hat, bitte melden.

Neben der juristischen Kompetenz hat Ihr BVfK zur Sicherung der Zukunft seiner Mitglieder eine weitere wichtige Säule entwickelt, die zunehmend wächst: Sie heißt bekanntermaßen BVfK-DIGITAL und nimmt unter der Flagge „Unabhängigkeitserklärung“ zunehmend Fahrt auf. Marcel Manthey informiert seit mehr als 18 Monaten jede Woche etwas über die großen Fortschritte.

Zwei funktionierende Elemente möchte ich Ihnen heute besonders ans Herz legen:

Optimieren Sie Ihre Website, indem Sie Ihren Fahrzeugbestand nicht mittels I-Frame einbinden, sondern hierzu die von der BVfK-Digitalabteilung entwickelten Plug-in-Lösung verwenden. So bleibt der von Ihnen erzeugte Traffic auf Ihrer Seite und wird nicht zu den Börsen umgeleitet. Gleichzeitig erhöhen Sie die Wahrnehmung ihrer Angebote bei Google.

Traffic oder die so wertvollen Leeds nicht zu verlieren ist auch Teil der Konzeption von who-buys-my-car ( www.wbmc.de ), der seriösen BVfK-Alternative zu WKDA, einer Ankaufplattform, die Sie ebenfalls in Ihre Website einbinden können. Bei der Frage, wie man einerseits die BVfK-Gemeinschaft von den selbst erzeugten Einkaufsmöglichkeiten profitieren lassen kann, ohne dabei den eigenen Kunden zu verlieren, haben die BVfK-Entwickler ein kleines Kunststück vollbracht: Der Händler, über dessen Website der private Anbieter sein Fahrzeug eingegeben hat, hat ein dreistündiges Vorzugsrecht, bevor das Angebot allen Kollegen angezeigt wird.

Ein Beispiel für die Plug-in-Einbindung Ihres Fahrzeugbestandes finden Sie hier:

www.juntermanns.de

für die Ankauflösung hier:

www.gebrauchtwagenhaus.com/wissenswertes/inzahlungnahme.html

Das alles sind Chancen, die Sie nur noch ergreifen müssen und Sie werden auch im praktischen Alltag sehen: Die vom BVfK tun

"alles Gute für meinen Autohandel!"

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Retro-Classics-Cologne: BVfK Stand ausgebucht!

In knapp vier Wochen ist es soweit: Die BVfK-Oldtimerhändler präsentieren ihre besten Exemplare auf der Retro-Classics in Köln.

Doch nicht nur das: Das BVfK-Team steht allen Besuchern für Fragen und Antworten zur Verfügung. Zudem präsentieren und erklären wir den aktuellen Entwicklungsstand von BVfK-DIGITAL.

Sind sie dabei? Dann haben wir noch Freikarten für Sie!

Und wir sehen uns vom 15. – 18. November 2018 auf dem BVfK-Stand bei der Retro Classics Cologne. Der knapp 400 qm große "Inselstand" des BVfK befindet sich zentral und bestens gelegen im Bereich des Übergangs von Halle 6 zur Halle 9.

Freikarten anfordern: oldtimer@bvfk.de   

www.retro-classics-cologne.de

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

Umsatzsteuerrecht: Differenzbesteuerung und ihre Tücken!

Typische Fehler rund um § 25a UStG

Mit der Umsatzsteuer muss sich jeder Kfz-Händler tagtäglich befassen. Nicht jeder ist aber erfahren genug, die umfangreichen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes zu erfassen und korrekt anzuwenden. So werden in diesem Bereich nicht selten Fehler gemacht, die richtig ins Geld gehen können. Denn die nächste Betriebsprüfung kommt bestimmt. Ausnahmsweise soll es an dieser Stelle einmal nicht um das Problemfeld „Nettowarenlieferung“ oder besser „umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“ gehen, sondern um Stolpersteine bei der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG.

In diesen Fällen kann die Besteuerung auf die Marge beschränkt werden. Die Anwendung der Differenzbesteuerung ist für den Händler in der Regel günstig. Dadurch sollen Wettbewerbsnachteile für den gewerbsmäßigen Handel im Vergleich zu Privatverkäufen ausgeglichen werden. Denn während die Wiederverkäufe von Privat an Privat nicht mit der Umsatzsteuer belastet werden, müsste ein Kfz-Händler sonst die Verkäufe auch dann versteuern, wenn er das Kfz von Privat und damit ohne Vorsteuerabzug erworben hat. Die Differenzbesteuerung birgt aber auch Risiken, die zu erheblichen Steuernachzahlungen führen können.

Zum Beispiel:
Differenzbesteuerung nicht möglich, weil Vorlieferant § 25a UStG nicht anwenden durfte. Die Differenzbesteuerung kann nicht nur bei Fahrzeugen vorgenommen werden, die der Händler von Privat erworben hat, sondern auch bei Fahrzeugen, die von einem unternehmerischen Vorlieferanten angekauft werden, der seinerseits von der Differenzbesteuerung Gebrauch gemacht hat. Stellt sich jedoch im Nachhinein heraus, dass der Vorlieferant gar nicht auf § 25a UStG zurückgreifen durfte, droht auch dem Händler Ungemach von der Finanzbehörde. Dort wird dann aus dem gesamten Verkaufspreis die Regelbesteuerung herausgerechnet und eine entsprechende Steuernachzahlung festgesetzt. 

Dieselben Folgen haben die ähnlich liegenden Fälle, in denen der Händler beim Ankauf von einem Unternehmer irrtümlich davon ausging, dieser sei selbst zur Differenzbesteuerung berechtigt gewesen. Beliebter Fehler dabei ist zu glauben, dass jeder Unternehmer die Differenzbesteuerung anwenden darf. Es kommt jedoch maßgeblich auf die Eigenschaft als Wiederverkäufer an. Ein Antiquitätenhändler, Bäcker oder Metzger handelt jedoch nicht gewerbsmäßig mit Fahrzeugen, ist also diesbezüglich kein Wiederverkäufer. Damit scheidet eine Differenzbesteuerung in solchen Fällen aus. Diese Fahrzeuge sollten nur regelbesteuert angekauft werden.
Auch keine Differenzbesteuerung beim Verkauf von Neufahrzeugen an Privat ins EU-Ausland.

Innerhalb Deutschlands kann der Weiterverkauf von Neufahrzeugen problemlos nach der Margenbesteuerung des § 25a UStG abgewickelt werden. Für den Weiterverkauf ins EU-Ausland an Privatkunden ist die Differenzbesteuerung jedoch nicht anwendbar. Solche Fahrzeuge müssen Händler also regelbesteuert verkaufen. Die Krux liegt hierbei oft darin, dass Händler nicht erkennen, dass selbst benutzte Fahrzeuge umsatzsteuerrechtlich unter Umständen als Neufahrzeuge zu behandeln und somit regelbesteuert zu veräußern sind. Ein Fahrzeug gilt in diesem Zusammenhang als neu, wenn es jünger als sechs Monate und einen Tag ist oder die Fahrleistung noch unter 6.001 Kilometer beträgt.

Vorsicht: Differenzbesteuerung bei der Fahrzeugvermittlung!

Im klassischen Fall der Vermittlung eines Fahrzeugs im Privatkundenauftrag sollte sich der Händler davor hüten, im Kauf- bzw. Vermittlungsvertrag eine Differenzbesteuerung anzugeben. Denn der private Verkäufer darf § 25a UStG natürlich nicht anwenden. Dann ist es widersprüchlich, wenn der Händler im Vertrag zwar den privaten Vorbesitzer als Verkäufer ausweist, letztendlich das Fahrzeug jedoch laut Vertrag differenzbesteuert verkaufen möchte. Darin wird oft ein Indiz dafür gesehen, dass der Händler der eigentliche Verkäufer des Fahrzeugs ist und durch eine vorgeschobene Vermittlung mögliche Gewährleistungsansprüche des Käufers umgehen will. Nur für den Fall, dass der Händler das Fahrzeug eines Händlerkollegen vermittelt, der seinerseits im konkreten Fall der Differenzbesteuerung unterliegt, steht der Weg über § 25a UStG offen.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

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>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

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>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

BVfK-Webseite: In Kürze wieder mit Autoscout-Fahrzeugangeboten der BVfK-Mitglieder

In Kürze werden wir die Fahrzeugangebote unserer Mitglieder auf Autoscout auch wieder auf der BVfK-Seite implementieren. Dieses Mal wird es neben einem eigenen Design auch Suchfilter geben. In der Vergangenheit zählte die Seite mit den Autoscoutangeboten "BVfK-Autowelt bei Autoscout" unserer Mitglieder zu den meistbesuchtesten Seiten unter www.bvfk.de. 

Sobald wir die Neufassung der "BVfK-Autowelt" fertig haben, gibt es noch einmal eine Information an alle BVfK-Mitglieder über den Wochenendticker. 

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WBMC: Fahrzeugimport von Autoscout jetzt auch für Neuwagen, Jahreswagen und Tageszulassungen 

Im B2B-Bereich unserer Ankaufplattform können ab sofort neben den herkömmlichen Gebrauchten auch Neuwagen, Jahreswagen und Tageszulassungen angeboten werden. Somit steigt das B2B-Potenzial aktuell auf knapp über 42.000 Fahrzeuge unserer BVfK-Mitglieder, Tendenz steigend. Auch weitere Schnittstellen sind in Planung. 

Von dieser Erweiterung profitieren aber nicht nur die BVfK-Händler mit B2B-Angeboten, sondern auch die BVfK-Mitglieder, die Ihren Fahrzeugbestand mithilfe unserer WBMC-Schnittstelle auf der eigenen Händlerwebseite integrieren möchten, da ab jetzt der komplette AS24-Bestand (sofern in WBMC-importiert), egal ob NW oder GW,  abgebildet werden kann. 

Also am Besten gleich mit 50 kostenlosen Fahrzeuginseraten pro Monat ausprobieren.

>>> Jetzt hier im BVfK-Mitgliederbereich für WBMC registrieren 

Fragen und Anregungen oder sollte mal etwas nicht so laufen wie erwartet, dann gerne per E-Mail an: m.manthey@bvfk.de. 

Ihr BVfK-IT-Team

Marcel Manthey und Waldemar Trommenschläger

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Aktuelle Fahrzeugangebote:

 

 
 

Mercedes-Benz-C 180

EZ: 2010
km-Stand: 87000

B2B Preis:

€ 16.990

 
 
 
 

Mercedes-Benz-C 180

EZ: 2011
km-Stand: 63900

B2B Preis:

€ 16.990

 
 
 
 

Mercedes-Benz-C 180

EZ: 2012
km-Stand: 106000

B2B Preis:

€ 16.990

 
 
 
 

Mercedes-Benz-B 180

EZ: 2011
km-Stand: 89900

B2B Preis:

€ 9.990

 
 
 
 

Mercedes-Benz-B 180

EZ: 2012
km-Stand: 42000

B2B Preis:

€ 14.990

 
 
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Termine:

15. – 18. November 2018 Retro Classics Cologne. BVfK-Händler präsentieren ihre Oldtimer auf einem eigenen Stand.  www.retro-classics-cologne.de Teilnehmerinformationen: 2018-retro-koeln@bvfk.de

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